Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sehen sich aufgrund der gesetzlichen Haftungsregelungen zunehmendem Druck ausgesetzt. Vorstände und Geschäftsführer werden ihrer Legalitätspflicht gerecht, indem Sie belegen, dass sie ihren Leitungsaufgaben ordnungsgemäß nachkommen. Dies kann durch die Einrichtung von Compliance Strukturen, bei deren Aufbau wir Sie unterstützen, erreicht werden.
Auch im Rahmen von Vertragsverhältnissen, wird verstärkt das Vorhandensein von Compliance-Managementsystemen verlangt. Insbesondere bei diesen Vertragsverhältnissen kann die ungenügende Errichtung und Beibehaltung von Compliance-Managementsystemen zur außerordentlichen Vertragskündigung berechtigen.
Unternehmen müssen sich daher mit Compliance Risiken und deren Steuerung befassen. Auf dieser Basis bieten wir Ihnen die Einrichtung von Compliance-Managementsystemen.
Die regelmäßige Compliance Prüfung des Unternehmens folgt aus dem eingerichteten Compliance Managementsystem.
Das Unternehmen regelmäßig Risikoanalysen durchführen und überprüfen, welche Maßnahmen bei der tatsächlichen Gefährdungssituation am geeignetsten sind. Nur durch diese regelmäßigen Compliance Prüfungen kann das Compliance-Managementsystem auch in der Praxis funktionieren.
Die Compliance Prüfung erfolgt auf Grundlage allgemeiner gesetzlicher Vorgaben sowie auf den individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Compliance Richtlinien.
Teil der Compliance Prüfung sind auch die regelmäßigen Compliance Schulungen der Mitarbeiter, damit diese die Compliance Risiken erkennen und einordnen können.
Bei einem Hinweisgebersystem steht ein externer Ombudsmann für die Mitarbeiter zur Verfügung, der anonym über Compliance Verstöße oder Gefährdungslagen, die Mitarbeiter oder Dritte erkannt haben, informiert werden kann. Abhängig von der Unternehmensgröße ist die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Hinweisgebersystems gesetzlich vorgeschrieben.
In Zusammenarbeit mit Anbietern von Hinweisgebersystem können wir auch bei Ihnen ein effizientes und einfaches Hinweisgebersystem in Ihren Geschäftsbetrieb integrieren, Ein effizientes und einfaches Hinweisgebersystem können wir auch in Ihren Geschäftsbetrieb integrieren und managen. Das Hinweisgebersystem stellt eine wichtige Informationsquelle über verdeckte Compliance Risiken dar.
Den Beitrag der CPL Legal Rechtsanwalts GmbH zu den Compliance-Pflichten der Geschäftsführung in den SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht 2023 finden Sie hier.
Rechtsanwalt Dr. Karsten Kensbock begann seine berufliche Laufbahn in einer mittelständischen Sozietät aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit den Tätigkeitsschwerpunkten Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Er ist Partner einer mittelständischen Sozietät in Stuttgart.
Im Jahr 2020 gründete Herr Rechtsanwalt Dr. Kensbock die CPL Legal Rechtsanwalts GmbH mit dem Fokus auf Compliance Beratung.
Die fachlichen Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt neben seiner Tätigkeit für die CPL Legal Rechtsanwalts GmbH liegen in den Bereichen des Gesellschafts- und Steuerrechts, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen unterschiedlichster Größe und Rechtsform.
Herr Rechtsanwalt Rouven Unmuth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz (Magister iuris).
Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt tätig. Die fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Zivilrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts, sowie der Prozessführung.
Seit 2021 ist Herr Rechtsanwalt Unmuth Geschäftsführer der CPL Legal Rechtsanwalts GmbH. Dort begleitet er die Einführung von Compliance-Managementsystemen und betreut Unternehmen im Rahmen von Compliance Prüfungen.
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